Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Feuerwehr Kronshagen ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage der Feurwehr Kronshagen (https://feuerwehr-kronshagen.de).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Der Button “Mitmachen” wird nicht hervorgehoben, wenn er durch beispielsweise durch die Tab-Taste fokussiert wird. Bearbeitungsstatus
Wir werden die Seiten und Inhalte fortlaufend prüfen und die Erklärung entsprechend anpassen. Ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit wird dabei angestrebt.
Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
- Die visuelle Präsentation von Text hat ein Kontrastverhältnis von mindestens 7:1
- Der interaktive Bereich von Bedienelementen umfasst mindestens 24 x 24 CSS-Pixel
Weitere Anmerkungen
Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.10.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter info@feuerwehr-kronshagen.de an.
Beschwerdeverfahren
Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema digitale Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
